Welche Krankentransporte übernimmt die Krankenkasse?

Welche Krankentransporte übernimmt die Krankenkasse?

Welche Krankentransporte übernimmt die Krankenkasse?

In die Situation, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, kommen insbesondere ältere Personen mit Mobilitätseinschränkung. Auch eine Sehbehinderung kann Anlass sein, sich nicht mehr selbst hinter das Steuer des Autos zu setzen. Befindet sich der Hausarzt, ein Facharzt oder das dringend benötigte Klinikum nicht in unmittelbarer Nähe, benötigt man einen Krankentransport. Die Kosten für eine einfache Fahrt können allerdings, je nach Entfernung, bei 100 Euro und mehr liegen. Deshalb ist es für viele Senioren von Bedeutung, welche finanziellen Hilfsmöglichkeiten es seitens der Krankenkasse gibt. Dieser Beitrag gibt hierzu einen ersten Überblick.

Was versteht man unter einem klassischen Krankentransport?

Dem Krankentransport geht eine medizinische Notwendigkeit voraus. Häufig wird der Krankentransport auch als Krankenbeförderung bezeichnet. Damit ist der Transport gemeint, bei dem eine erkrankte Person neben einer Mobilitätslösung eine medizinische Betreuung benötigt. Hierunter fällt auch der per Notruf angeforderte Krankenwagen. Doch nicht immer liegt ein akuter Notfall vor.

Medizinische Fahrten, die einen verlässlichen und vielfach erprobten Krankentransport erfordern, können ebenso aus folgenden Gründen erforderlich werden:

  • Strahlen- oder Chemotherapie
  • Dialyse
  • Klinische Einweisung
  • Klinische Entlassung
  • Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Besuche bei Angehörigen oder Freunden

In welchen Fällen springt die Krankenkasse finanziell ein?

Nicht alle der genannten Gründe führen zu einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Kuren und Reha-Angebote sowie Besuche bei den Lieben sind Privatleistungen, bei denen die Kosten meist selbst zu tragen sind. Dies resultiert daraus, dass eine unabdingbare Notwendigkeit des Krankentransportes bei diesen Anlässen nicht gegeben ist. Aus Sicht der Krankenkassen sind sie verzichtbar.

Anders sieht das bei einer Einweisung ins Krankenhaus bzw. der Entlassung sowie bei lebensnotwendigen Maßnahmen wie einer Dialyse und einer Strahlen- oder Chemotherapie aus. Hier können Betroffene eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragen. Dies gilt gleichermaßen für gesetzlich Versicherte wie auch für Personen, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Ob es sich um eine stationäre oder ambulante Behandlung handelt, spielt dabei zunächst erst einmal keine übergeordnete Rolle.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme der Krankenkasse

Damit der Antrag auf Kostenübernahme von Erfolg gekrönt ist, muss nicht nur eine medizinische Indikation, sondern auch eine Vorabgenehmigung vorliegen. Das heißt: Betroffene müssen sich VOR der Fahrt bei ihrer Krankenkasse melden und die ärztliche Notwendigkeit des Transportes anzeigen. Erst, wenn die Krankenkasse die Genehmigung für die Fahrt erteilt, kann man sich später darauf berufen. Darüber hinaus muss es sich beim Zielort um die nächstgelegene Behandlungsstätte handeln. Behandlungsstätten, die weiter entfernt sind, setzen für einen positiven Kostenübernahmebescheid zwingend ein medizinisches Erfordernis heraus. Nicht zuletzt müssen Patienten einen Transportschein vorlegen können.

Transportschein – ein wichtiger Schlüssel zur Kostenübernahme

Wer im Alter nicht Auto fahren möchte oder kann, eine medizinische Betreuung während des Transportes benötigt und eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse wünscht, benötigt einen Transportschein. Er ist das wichtigste Dokument, das mit dem Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse einzureichen ist. Beim Transportschein handelt es sich um die ärztliche Verordnung der anberaumten Krankenfahrt.

Fazit

Ist man sich nicht sicher, ob die Krankenkasse die Kosten wirklich trägt, ist man gut beraten, in jedem Fall VORAB bei ihr anzufragen.  Auf diesem Weg bleibt man vor unerwünschten Kosten abgesichert. Eine nachträgliche Freigabe der Transportkostenübernahme durch die Kassen ist nämlich leider eher in seltenen Fällen von Erfolg gekrönt.